Der Fall Brender: Post von Dr. Martin Lindner

15. Januar 2010

Der Fall Brender machte vor einigen Wochen Schlagzeilen: Der Vertrag des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender wurde gegen den Willen seines Chefs, des ZDF-Intendanten Markus Schächter nicht verlängert, weil eine von CDU/CSU geführte Mehrheit im Verwaltungsrat des Senders dies nicht wollte.  Die Problematik ist in der Süddeutschen gut nachzulesen.

Campact startete vor und nach der Entscheidung je eine Aktion, bei der man sich direkt an die im Wahlkreis gewählten bzw. dort zur Bundestagswahl kandidierenden Abgeordneten wenden konnte, um diese dazu bewegen, einer Normenkontrollklage gegen en Rundfunkstaatsvertrag beizutreten. Grüne und Linke sind für dieses rechtliche Mittel, aber deren Stimme reichen nicht aus. So müssen Abgeordnete von CDU, SPD und FDP gewonnen werden mitzumachen – deren Parteien aber sind dagegen.

Heute antwortete Dr. Martin Linder, der für die FDP in Prenzlauer Berg (Pankow) kandidierte und über die Landesliste ein Bundestagsmandat erhielt, auf die Anfragen aus dem Campact-Portal (an alle Empfänger in cc…).

Sein Schreiben zuerst, anschließend die Antwort.

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre E-Mail.

Nicht nur der Fall Brender zeigt die Probleme des politischen Zugriffs und der mangelnden Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Schon auf dem Hanauer Parteitag im Frühjahr 2009 forderte die hessische FDP die strikte Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und in den Gremien ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Vertretern aus gesellschaftlichen, politischen und religiösen Gruppen. Auch die FDP-Bundestagsfraktion hat sich schon immer dafür ausgesprochen, die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu zu organisieren. Wir brauchen eine professionelle, unabhängige und externe Aufsicht.

Wir sind der Auffassung, dass die Verantwortung von der Politik nicht erneut nach Karlsruhe getragen werden sollte. Deswegen wird sich die FDP nicht an einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht beteiligen. Vielmehr ist der Gesetzgeber gefordert, selber initiativ zu werden, um die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk staats- und politikferner zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martin Lindner MdB
Technologiepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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Sehr geehrter Herr Dr. Lindner,

vielen Dank für Ihre Antwort. Leider drücken Sie und die Mitglieder der FDP-Fraktion sich vor der Problematik.

Ich nehme an, dass Ihnen bekannt ist, dass die Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das ZDF gemeinsame Angelegenheit aller Bundesländer ist. Ihr Verweis auf den Gesetzgeber ist deshalb irreführend, denn es ist nicht der, sondern es sind die jeweiligen Gesetzgeber in den Bundesländern gemeint. Sie haben sicher auch schon die Erfahrung gemacht, dass die gemeinsame Verantwortung der Bundesländer es oft verzögert oder unmöglich macht, notwendige rechtliche Änderungen, die alle Bundesländer betreffen, zu erreichen – insbesondere wenn kein politischer oder juristischer Druck zu Entscheidungen zwingt.

In dem Sie und die Mitglieder der FDP-Fraktion das Ihnen zur Verfügung stehende Mittel der Normenkontrollklage nicht nutzen und die Verantwortung an die Bundesländer zurückverweisen, zeigen Sie, dass Ihnen die Freiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht mehr als Worthülsen wert ist. Anders wäre es, wenn Sie gar keine Handlungsoption hätten – dies ist aber nicht der Fall.

Dass Ihre hessischen Parteikollegen sich für Unabhängigkeit und Ausgewogenheit der Gremien ausgesprochen haben, ist vor dem Hintergrund der CDU/FDP-Koalition in Hessen, deren Ministerpräsident Roland Koch die treibende Kraft im “Fall Brender” war, nur noch mit Humor zu ertragen – angesichts der Chuzpe, mit der Sie dies als Argument für Ihre Weigerung benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Pachali

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